Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie
#1 – einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Ermittlung der Reparaturkosten und der Beweissicherung beauftragen. Dessen Kosten sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.
#2 – einen Rechtsanwalt zur Sicherung Ihrer Ansprüche beauftragen. Auch diese Kosten müssen von Gegner bzw. dessen Versicherung erstattet werden.
#3 – einen Schaden fiktiv abrechnen , d.h. auf der Basis der Netto -Reparaturkosten , die durch einen Sachverständigen ermittelt wurden. Wie Sie diesen Geldbetrag später verwenden (Teilreparatur, Eigenreparatur usw.) bleibt Ihnen allein überlassen.
#4 – ein Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur nutzen. Hier ist jedoch zur Vorsicht geraten, denn diese Kosten werden nicht in jeder Höhe erstattet. Ein Rechtsanwalt kann Sie in diesem Fall verbindlich beraten – setzen Sie sich zur Klärung mit ihm in Verbindung.
#5 – ein Nutzungsausfall / eine Entschädigung beanspruchen. D.h., für den Fall, dass Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie stattdessen einen Geldbetrag fordern, dessen Höhe vom beschädigten Fahrzeug abhängig ist. Dies ist auch für die Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden möglich.