Häufige Fragen.

Warum braucht man Winterreifen?

Winterreifen sind in der Regel mit tiefen Profilen und Lamellen ausgestattet, welche eine entsprechende Verzahnung auf losen Untergründen wie z.B. Schnee ermöglichen. Durch diese Eigenschaften haben Winterreifen einen besseren Halt auf der Fahrbahn.

Zusätzlich ist in der kalten Jahreszeit zu beachten, dass der gemessene Reifenluftdruck niedriger ist als bei wärmeren Temperaturen. Das hat zur Folge, dass man immer etwa 0,2 bar mehr Luft in den Reifen geben sollte als im Benutzerhandbuch vorgeschrieben. Allerdings darf der vom Hersteller angegebene Maximaldruck nicht überschritten werden.

Bitte beachten Sie immer: die Reifen sind die einzige Verbindung an Ihrem Fahrzeug zwischen diesem und der Straße. Wer am Reifen spart bringt sich und die anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Welche Vorteile hat das Einlagern von Reifen?

Geht es Ihnen nicht auch so?  Der Sommer/Winter steht vor der Tür und man kann sich im ersten Moment gar nicht so sehr darüber freuen, da einem erst einmal durch den Kopf geht: ”Jetzt muss ich erst einmal wieder die Sommer/Winterreifen aus der Garage oder gar aus dem Keller holen und ins Auto laden, um diese wechseln zu lassen.”

Wir haben die Lösung Ihres Problems – das Reifenhotel. Wir lagern Ihre Reifen bei uns Vorort ein. So müssen Sie nie wieder Reifen schleppen, Sie vereinbaren einfach einen Termin mit uns und wir kümmern uns um den Rest.

Warum muss man zum Ölwechsel?

Der Ölwechsel ist deshalb so wichtig, da auch bei geringen Laufleistungen durch Alterung ein Qualitätsverlust der Schmiereigenschaften eintritt. Hinzu kommt, dass das Öl nicht nur als Schmiermittel fungiert, sondern auch die Abfallstoffe, welche im Motor durch Abrieb und Verschleiß entstehen, aufnimmt. Mit der Zeit wird das Motoröl dann so dreckig, dass es einfach gewechselt werden muss. Wird dieser nicht vorgenommen, besteht die Gefahr des erhöhten Verschleißes, wenn nicht gar eines Kolbenfressers. Wenn Sie also die Lebensdauer Ihres Fahrzeuges verlängern wollen, wechseln Sie alle 12 bis 18 Monate das Motoröl.

Warum muss man einen Klimaservice durchführen?

Bis zu 10 % des Kältemittels gehen jährlich auf ganz natürliche Art und Weise verloren (z.B. durch Schläuche und Verbindungselemente). Durch diese Verluste lässt die Kühlleistung nach ca. 3 Jahren schon spürbar nach. Dazu kommt, dass das Kältemittel als Trägermedium des Klimakompressoröls dient. Fehlt dieses wird der Kompressor nicht ausreichend geschmiert, was zu Schäden bzw. zum Totalausfall des Kompressors führen kann. Die dann fällige Reparatur kann sehr teuer werden, aus diesem Grund raten wir Ihnen zu einer regelmäßigen Klimawartung.

Im Zuge dieser Wartung werden wir natürlich den Verdampfer desinfizieren und auch den Innenraumfilter (auch Pollenfilter genannt) austauschen, da ein Verstopfen dieses Filters teure Folgen mit sich zieht.

Was tun bei unverschuldetem Unfall? (Haftpflichtschaden)

In den meisten Fällen wird sich die Versicherung der Gegenpartei bei Ihnen melden und die Aufnahme des Schadens durch einen Gutachter anbieten. Doch Vorsicht – dieser Gutachter arbeitet für Ihren Gegner. Das bedeutet, er will den Schaden so gering wie möglich halten. Um eine Entschädigung, wie sie Ihnen zusteht, zu erhalten, wenden Sie sich lieber an einen unabhängigen Gutachter. Zusätzlich ist es Ihr Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen. Bevor Sie voreilige Schritte in die Wege leiten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und übernehmen auch die komplette Schadensabwicklung für Sie.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser qualifiziertes Fachpersonal.

Warum sollte man einen Winter-/ Sommercheck durchführen?

Da die verschiedenen Jahreszeiten unterschiedliche Ansprüche an Ihr Fahrzeug stellen, sollten Sie diese an die jeweilgen Anforderungen anpassen. Um dies zu tun und dadurch auch eventuellen Schäden vorzubeugen, ist es sehr zu empfehlen einen solchen Winter- und Sommercheck in unserer Werkstatt durchführe zu lassen.

Häufige Fragen bei einem Unfall.

Habe ich die freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Darf mir die gegnerische Versicherung Anweisungen geben?

Nein, im Haftpflichtschadensfall ist die Versicherung nicht befugt Ihnen Anweisungen zu geben.

Sie haben die freie Wahl bei der Reparaturwerkstatt.

Sie haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen.

Sie haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

Sie entscheiden, ob repariert wird oder ob Sie sich den Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Was kostet mich ein Gutachter?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, gehören die Kosten für den Gutachter zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Bei uns unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, somit rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Wann ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend?

Grundsätzlich nie. Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion. Eine eventuell anfallende Wertminderung sowie eine Nutzungsausfallentschädigung sind im Kostenvoranschlag nicht enthalten. Wiederbeschaffungswert, Restwert uvm. sind im Kostenvoranschlag ebenso nicht enthalten.

Kostenvoranschläge werden in der Regel gemacht, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt mit Reparaturkosten unter 750,- €.

In diesem Fall fertigen wir für Sie ein Kurzgutachten an. Das Kurzgutachten enthält alle zuvor genannten, wichtigen Faktoren, die im Kostenvoranschlag nicht enthalten sind. Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist für Sie kostenlos.

Darf ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Dem Geschädigten steht es frei, ob er den Unfallschaden reparieren lässt oder ob er auf Gutachtenbasis abrechnet (fiktive Abrechnung).

Wird fiktiv abgerechnet, bekommt der Geschädigte die Nettoreparaturkosten ausgezahlt oder die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.Der geschädigte erhält den jeweils geringeren Betrag.

Steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrbereit, steht Ihnen für die Dauer des Werkstattaufenthaltes eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung wird von uns ermittelt und im Gutachten festgehalten.

Ist das Fahrzeug so schwer beschädigt, dass es nach dem Unfall nicht mehr nutzungsfähig ist, so steht Ihnen einen Nutzungsausfallentschädigung vom Zeitpunkt des Unfalls bis zur vollständigen Reparatur zu.

Handelt es sich um einen Totalschaden, steht Ihnen eine Entschädigung für den Zeitraum der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs zu.

Wann steht mir eine (merkantile) Wertminderung zu?

Als merkantile Wertminderung wird die Wertminderung bezeichnet, die ein Fahrzeug trotz sach- und fachgerechter Reparatur, im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug bei Verkauf erfährt.

Eine anfallende Wertminderung wird von uns ermittelt und im Gutachten festgehalten.

Die Wertminderung ist erstattungsfähig, auch bei fiktiver Abrechnung.

Was mache ich mit dem Gutachten?

Das Gutachten, Ihre unterschriebene Abtrittserklärung sowie die Rechnung zum Gutachten werden von uns zur gegnerischen Versicherung geschickt.

Sie, wie auch die Reparaturfirma erhalten eine Kopie des Gutachtens anhand dessen der Schaden reguliert wird.

Durch das Gutachten haben Sie ein aussagekräftiges Dokument zur Beweissicherung im Falle einer späteren Rechtsstreitigkeit, mit der gegnerischen Versicherung, in den Händen, welche Ihre Position bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche maßgeblich stärkt.

Wo erfolgt die Begutachtung meines Fahrzeugs?

Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs erfolgt auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Gerne vereinbaren wir schon am Tag der Beauftragung einen Besichtigungstermin mit Ihnen.

Was habe ich davon einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen?

Der unabhängige Sachverständige ermittelt für Sie objektiv und neutral die entstandene Schadenshöhe sowie weitere Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche. Im Gutachten werden alle unfallbedingten Schäden in Text und Bild genau festgehalten. Eine eventuell anfallende Wertminderung wird im Gutachten festgehalten.

Die Reparaturdauer sowie die damit in Zusammenhang stehende Nutzungsausfallentschädigung wird im Gutachten ausgewiesen.